Nach mehreren gescheiterten Versuchen hat es Bürgermeister Schuhmacher nun endlich geschafft, im Gemeinderat den Weg für seine „Gestaltungsrichtlinien“ der Hauptstraße und des Marktplatzes frei zu machen. Bis zur Verabschiedung der ebenfalls bereits vorgestellten Gestaltungsrichtlinien dürfte es nun angesichts des überzeugenden Abstimmungsergebnisses von 13 Ja- zu 6 Nein-Stimmen nur noch ein kleiner und kurzfristiger Schritt bis zur Einführung der Monotonie und Uniformität der Einzelhandelsgeschäfte und der Gastronomie in Spaichingen. Die Händler und Gastwirte müssen sich dann wahrscheinlich damit abfinden, dass die Zeiten von individueller Werbung, die sich von anderen abhebt, vorbei sind. Außerdem dürfte die „Umrüstung“ ihrer Anlagen zu einem nicht zu vernachlässigenden Kostenfaktor für die Betriebe werden.

 

Bürgermeister Schuhmacher hatte es ja schon in seiner Rede bei der Kolpingfasnet angekündigt :

„Hauptsach anders, als der Bürgermeister will, die andern waren bisher dazu still. Weil „Pro“ Freunde hatten in der CDU, doch damit ist jetzt endlich Ruh.“

 

Und genau so fiel dann auch das Abstimmungsergebnis aus : Neben BM Schuhmacher stimmten 3 Räte der Freien Wähler, jeweils 2 von FDP und SPD, sowie 5 mal CDU für die Änderung des Bebauungsplans Hauptstraße. Außerdem wurde eine sofortige Veränderungssperre bis zur Verabschiedung des endgültigen Bebauungsplans beschlossen.

 

Unser Gemeinderat Harald Niemann hatte bei der Aussprache deutlich gemacht : Bürgermeister Schuhmacher hatte in der Vergangenheit und bis heute bereits mehrfach Prozesse gegen Spaichinger Einzelhändler wegen deren Werbeplakate geführt. Pro Spaichingen wird dem Bürgermeister kein Werkzeug an die Hand geben, das dieses Vorgehen legitimiert.

Viele Räte wollten dies offenbar aber doch. So waren letztendlich die Gegenstimmen unserer drei Pro-Spaichinger, der zwei Grünen und eines FW-Rats vergebens.

 

Sogar die Bundesregierung propagiert den Bürokratieabbau. Nicht so in Spaichingen. Hier soll ein wahres „Bürokratie-Monstrum“ entstehen, welches an Gängelung der Gewerbetreibenden in der Hauptstraße nicht zu überbieten ist. An die Ratskollegen gerichtet : Ist dies mit liberaler oder sozialdemokratischer Politik, oder mit der Freiheit des Individuums vereinbar? Wir fragen uns : Wer soll die Verwaltung und Überwachung diese Richtlinien übernehmen, und wer bezahlt das Personal hierfür ? Wie viele Verwarnungen, Bußgeldbescheide, Rechtsstreite wird es geben ? Wer entscheidet über Ausnahmen, ohne dabei den innerstädtischen Frieden zu gefährden ? Wird Denunzieren zur neuen Waffe im Konkurrenzkampf ? Werden diese Richtlinien zum Katalysator des Sterbens der Einzelhandelsgeschäfte und Lokale in der Innenstadt ?

 

Noch sind die Gestaltungsrichtlinien noch nicht beschlossen. Diese sind auf der homepage der Stadt Spaichingen einsehbar. Wir empfehlen allen Spaichingern, die diese Gestaltungsrichtlinien ablehnen, dies bei ihren Anlaufstellen deutlich kundzutun.

 

Einige Auszüge aus den Gestaltungsrichtlinien veröffentlichen wir zur Information der Bevölkerung in einem separaten post.

 

Hintergrund :

Auch bisher gab es schon einen Bebauungsplan für das Gebiet „Hauptstraße“, der jedoch nur die allgemeinen Richtlinien zu Dachneigung, Dacheindeckung, Einfriedungen, Pflanzgebot, wie sie in jedem Baugebiet gültig sind, umfasst. Im Bebauungsplan „Hauptstraße“ soll nun jedoch folgender Passus neu aufgenommen werden :

„Die gestalterischen Festsetzungen für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hauptstraße“ (ohne Marktplatz) vom 10.02.2018 und die gestalterischen Festsetzungen für den Marktplatz der Stadt Spaichingen vom 10.02.2018 sind Bestandteil dieser örtlichen Bauvorschriften und bei baulichen Maßnahmen zu beachten.“